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Abteilung 3: Rechtsangelegenheiten

Die Zuständigkeit der Rechtsabteilung umfasst folgende Bereiche:

· Aufsicht über in Niedersachsen tätige bzw. zuletzt tätige Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen und Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen

Der NiZzA ist zuständige Aufsichtsbehörde über in Niedersachsen tätige bzw. zuletzt tätige Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Verfahren sind insbesondere die Klärung der Frage der gesundheitlichen Eignung sowie der Würdigkeit/Zuverlässigkeit zur Ausübung des entsprechenden Heilberufs inklusive der damit verbundenen approbationsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Anordnung des Ruhens oder der Rücknahme/des Widerrufs der Approbation.

Nach Abschluss eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens entscheidet die Rechtsabteilung über die Frage der Wiedererteilung der Approbation zuständig.

· Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln bei Ärzten, Zahnärzten, in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie Genehmigungen von Einrichtungen zur Behandlung mit Diamorphin

NiZzA ist zuständig für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten und Zahnärzten sowie in Kliniken und Pflegeheimen. Diese Überwachung erfolgt in der Regel anlassbezogen. Überprüft wird insbesondere die Einhaltung der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).

Darüber hinaus ist NiZzA zuständig für die Genehmigung von Einrichtungen zur Behandlung mit Diamorphin nach § 5 a BtMVV.

· Genehmigungen nach § 121 a SGB V und Zulassung von Zentren zur Präimplantationsdiagnostik

Der NiZzA ist zuständige Behörde für die Erteilung von Genehmigungen nach § 121 a SGB V und auch zuständige Behörde für die Zulassung von Zentren zur Präimplantationsdiagnostik.

· Gleichwertigkeitsprüfungen

Ferner werden in Abteilung 3 die Gleichwertigkeitsprüfungen von im Ausland abgeschlossenen (zahn)medizinischen oder psychotherapeutischen Ausbildungen mit den jeweiligen deutschen Ausbildungen im Rahmen der entsprechenden Approbationsverfahren durchgeführt. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der Verwertbarkeit eingereichter Unterlagen und die Auswertung von Sachverständigengutachten.

· Widerspruchs- und Klageverfahren sowie allgemeine Rechtsangelegenheiten

Darüber hinaus werden in Abt. 3 alle Widerspruchs- und Klageverfahren der Abteilungen 1 und 2 sowie alle übrigen den NiZzA betreffenden Rechtsangelegenheiten bearbeitet.

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA),
- Abteilung 3 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Fax:
0511 8972-9220

Leitung und Geschäftsführung NiZzA

Frau Meyer-Wrobel: 0511 8972-9215

Ansprechpartner/innen

Frau Meyer-Wrobel: 0511 8972-9215

Frau Bock:

Frau Exeler: 0511 8972-9212

Herr Mutke: 0511 8972-9214

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