Datenschutz
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
– Datenschutzhinweise –
Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) elektronisch und/oder in Papierform gespeichert. Diese Datenschutzhinweise beruhen auf den Begrifflichkeiten, die beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO; VO 2016/679 vom 27.04.2016) verwendet wurden.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit §§ 3 und 5 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Verarbeitung ist die Wahrnehmung von Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des NiZzA. Dies betrifft insbesondere die Zulassung zu Staatsexamensprüfungen, die Erteilung von Approbationen bzw. Berufserlaubnissen im Bereich Medizin, Zahnmedizin und Psychotherapie sowie damit in Zusammenhang stehende Aufgaben, wie z.B. die Einholung von Gutachten, die Anerkennung ausländischer Studienleistungen oder die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Hierfür ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.
Rechtsgrundlagen sind insoweit die Approbationsordnung für Ärzte und die Bundesärzteordnung, die Approbationsordnung für Zahnärzte und das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und das Psychotherapeutengesetz.
Zur Sicherstellung der Prüfungsabläufe ist ein Datenaustausch mit den jeweiligen Hochschulen bzw. Ausbildungsstätten, anderen Landesprüfungsämtern sowie dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erforderlich. Als zentrale Einrichtung der Länder unterstützt das IMPP die Landesprüfungsämter bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte sowie nach dem Psychotherapeutengesetz. Es erstellt die Prüfungsaufgaben mit den dazugehörigen Antwortmöglichkeiten und ist für die technische Auswertung und Ermittlung der Prüfungsergebnisse zuständig.
Für die Bewertung ausländischer Studiennachweise kann es erforderlich sein, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Einholung einer fachlichen Stellungnahme an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) übermittelt werden. In Einzelfällen kann es erforderlich werden, dass die von Ihnen eingereichten Dokumente zum Nachweis der abgeschlossenen (zahn)ärztlichen Ausbildung und die darin enthaltenen persönlichen Daten im Auftrag des NiZzA zur Echtheitsüberprüfung oder zur Klärung der Frage des Vorliegens einer abgeschlossenen (zahn)ärztlichen Ausbildung an andere Institutionen, wie zum Beispiel an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), das Auswärtige Amt, Deutsche Botschaften oder das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI), weitergegeben werden.
Für die Organisation und Durchführung der Fachsprachprüfung und der Kenntnisprüfung werden die erforderlichen Daten an die jeweilige Heilberufekammer, die diese Prüfungen in unserem Auftrag durchführt, weitergegeben.
Bei Erteilung einer Berufsausübungsberechtigung in Form einer Berufserlaubnis oder der Approbation im Rahmen der Anerkennung ausländischer (zahn)ärztlicher Ausbildungen erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten in der Form, dass die jeweils zuständige Heilberufekammer und im Fall der Erteilung einer Berufserlaubnis zusätzlich der von Ihnen benannte Arbeitgeber eine Durchschrift der Berufsausübungsberechtigung erhält.
Im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung Ihrer (zahn)ärztlichen Ausbildung kann es erforderlich sein, die erforderlichen Daten an einen externen Gutachter oder die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) der ZAB zu übermitteln.
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung des NiZzA kann grundsätzlich die Übermittlung personenbezogener Daten an folgende Stellen erforderlich sein: Ärztekammer Niedersachsen, Zahnärztekammer Niedersachsen, Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), deutsche diplomatische Vertretungen, externe Gutachter, Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG), Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), das Auswärtige Amt sowie im Rahmen des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI).
Für allgemeine Anfragen, Beschwerden etc. gilt, dass diese Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens grundsätzlich bis zum Abschluss der Bearbeitung elektronisch und/oder in Papierform gespeichert werden. Dies kann je nach Sachverhalt variieren. In der Regel werden Ihre Daten gelöscht, sobald Ihre Anfrage bzw. Beschwerde etc. abschließend bearbeitet wurde.
Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Geschäftsführung, Postfach 4466, 30044 Hannover; Tel. 0511 8972-9215.
Datenschutzbeauftragter: Leitung Abteilung 2 (Landesprüfungsamt), Postfach 4466, 30044 Hannover; Tel.: 0511 8972-9247; E-Mail: datenschutz@nizza.niedersachsen.de.
Der Zeitpunkt der Löschung bzw. Vernichtung von Daten orientiert sich an den verwaltungsrechtlichen Dokumentationspflichten. In prüfungsrechtlichen Angelegenheiten beträgt die Aufbewahrungsfrist derzeit 50 Jahre.
Gegenüber dem NiZzA können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte geltend gemacht werden:
- Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten
- Berichtigung unrichtiger Daten und Löschung nicht mehr benötigter Daten
- Widerspruch gegen die Datenverarbeitung
- Einschränkung der Verarbeitung
- Datenübertragbarkeit
- Anrufung des Niedersächsischen Landesbeauftragten für Datenschutz
Stand: März 2020