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Form und Frist

Der elektronische Antrag und der Antrag in Papierform sowie die dazugehörigen Unterlagen müssen

- in der auf dem Merkblatt vorgegebenen Form,
- bis zum 31. März (gesetzliche Ausschlussfrist!)

beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) eingegangen sein.

Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden!

Bitte beachten Sie: Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) fordert keine Unterlagen nach!

Hinweis zur Bewerber-ID der Stiftung für Hochschulzulassung (BID): Zur Erteilung des Zulassungsbescheids benötigt die Stiftung für Hochschulzulassung auch die Bewerber-ID (BID) aus dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Diese ist dem Antrag beizufügen, kann jedoch bis zum 1. Juli per E-Mail dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) nachgereicht werden.

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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