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Form und Frist

Ihr Antrag muss bis zum 28. Februar (gesetziche Ausschlussfrist!) elektronisch und mit den Unterlagen nach Absatz 2 der Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen eingegangen sein.

Dem Antrag ist die Identifikationsnummer der Stiftung für Hochschulzulassung (BID) aus dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de beizufügen. Die BID kann nicht nachgereicht werden!

Zwei unterzeichnete Ausfertigungen des öffentlich-rechtlichen Vertrags müssen dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) bis zum 07. März in Schriftform auf dem Postweg zugegangen oder persönlich beim NiZzA abgegeben worden sein.

Bitte beachten Sie: Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) fordert keine Unterlagen nach!

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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