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Das Auswahlverfahren

Eine mögliche Zulassung nach dem Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen setzt eine form- und fristgerechte Antragstellung voraus. Nähere Informationen zu den Form- und Fristerfordernissen erhalten Sie auf unserem Merkblatt.


1) Ich kann meine Nachweise nicht im Bewerbungsportal hochladen. Was kann ich tun?

Bitte überprüfen Sie, ob Sie Ihre Nachweise in einem der unterstützten Dateiformate (pdf, jpg, png, gif, tiff) abgespeichert haben. Bitte überprüfen Sie auch, ob Ihre Nachweise der maximalen Dateigröße von 30 MB entsprechen.


2) Wie kann ich den aktuellen Stand meiner Bewerbung erfahren?

Nachdem Sie Ihren Antrag elektronisch über das Bewerbungsportal eingereicht haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.


Sobald Sie zu den Auswahlgesprächen zugelassen sind, erhalten Sie eine Einladung sowohl elektronisch über Ihr persönliches Postfach im Bewerbungsportal als auch postalisch.


Bitte sehen Sie davon ab, sich telefonisch oder per E-Mail nach dem Sachstand Ihrer Bewerbung zu erkundigen. Bevor nicht die Prüfung sämtlicher Bewerbungen abgeschlossen ist, liegen uns keine Informationen zur Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber vor.


3) Meine persönlichen Daten haben sich geändert (E-Mailadresse, Anschrift, Name)

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) Ihre neuen Daten unter Nennung Ihres Aktenzeichens mitteilen. Sie können dafür einen Vordruck verwenden:

Namens-Adressaenderung

Bei Namensänderungen müssen Sie die Mitteilung zusammen mit einer Kopie eines amtlichen Nachweises über die Namensänderung per Post an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) senden.

Bei Adressänderungen senden Sie das ausgefüllte Formular auf dem Postweg an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) oder als eingescanntes pdf-Dokument über Ihr persönliches Postfach im Bewerbungsportal.


4) Wann finden die Auswahlgespräche statt?

Die Auswahlgespräche (zweite Stufe des Auswahlverfahrens) finden am 07.Juni 2024 und 08.Juni 2024 statt.


5) Ich kann an den Auswahlgesprächen nicht teilnehmen. Gibt es einen Ersatztermin?

Nein.


6) Wer führt die Auswahlgespräche durch?

Die Auswahlgespräche werden von der Ärztekammer Niedersachen (ÄKN) durchgeführt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Webseite der ÄKN.


7) Werden mir Kosten für die Anreise oder die Übernachtung erstattet?

Nein. Kosten, die Ihnen für die Teilnahme an den Auswahlgesprächen entstehen, können nicht erstattet werden.


Namens-Adressaenderung

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Vom 21.02.2023 bis 31.03.2023 ist die Abteilung 4 (LAQ) zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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