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Allgemeines

1) Was ist die Landarztquote?

Mit der Landarztquote wird ein bestimmter Anteil der Medizinstudienplätze in Niedersachsen an geeignete Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in einem Gebiet tätig zu sein, für das ein besonderer öffentlicher Bedarf festgestellt wurde. Für die Zulassung gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung.


2) Warum gibt es die Landarztquote?

Die Landarztquote dient dazu, die ärztliche Versorgung in Niedersachsen in den Gebieten zu sichern, in denen eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung der Bevölkerung aufgrund bereits bestehender oder zu erwartender Entwicklungen nicht oder nur eingeschränkt vorhanden ist. Von den rund 5.000 niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten werden im Jahr 2030 etwa 60% 65 Jahre und älter und damit im ruhestandsfähigen Alter sein. Die Landesregierung unternimmt alles dafür, um die hausärztliche Versorgung in unterversorgten Gebieten langfristig zu sichern. Einer der Bausteine ist die Zulassung zum Medizinstudium im Rahmen der Landarztquote.

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Vom 21.02.2023 bis 31.03.2023 ist die Abteilung 4 (LAQ) zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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