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Dritter Durchgang Landarztquote startet bereits im FEBRUAR 2025

Bereits am 01.02.2025 startet das dritte Bewerbungsverfahren für die Landarztquote in Niedersachsen. Dabei werden für das Wintersemester 2025/26 und Sommersemester 2026 insgesamt 60 Medizinstudienplätze für Menschen reserviert, die sich im Gegenzug verpflichten, nach dem Studium und der sich anschließenden Weiterbildung für die Dauer von 10 Jahren in einer Hausarztpraxis im ländlichen Raum zu arbeiten. Zuständig für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA).


Bitte beachten Sie, dass die Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung geändert worden ist. Die neue Fassung können Sie hier einsehen.


Umfangreiche Informationen rund um die Themen Antragstellung, Auswahlverfahren und öffentlich-rechtlicher Vertrag erhalten Sie auf unserer Webseite unter "Abteilung 4 (Landarztquote)" sowie unter "Downloads Abteilung 4".


Der Link zum Bewerbungsportal wird am 01.02. auf der Webseite des NiZzA unter Abteilung 4/Login Bewerbungsportal veröffentlicht.

ACHTUNG: neue Verordnung zur Landarztquote in Kraft getreten

Bitte beachten Sie, dass eine neue Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen in Kraft getreten ist. Eine wesentliche Änderung ist der Bewerbungszeitraum, der im Jahr 2025 vom 01. Februar bis 28. Februar stattfindet.


Die aktuelle Fassung können Sie hier einsehen.


Umfangreiche Informationen rund um die Themen Antragstellung, Auswahlverfahren und öffentlich-rechtlicher Vertrag erhalten Sie auf unserer Webseite unter "Abteilung 4 (Landarztquote)" sowie unter "Downloads Abteilung 4".


Der Link zum Bewerbungsportal wird am 01.02. auf der Webseite des NiZzA unter Abteilung 4/Login Bewerbungsportal veröffentlicht.

NEU: MFA ist jetzt anerkannter Gesundheitsberuf

Die neue Fassung der "Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen" führt in ihrer Anlage jetzt auch die Medizinische Fachangestelle und den Medizinischen Fachangestellten als anerkannten Gesundheitsberuf auf.


Insofern können nunmehr auch Medizinische Fachangestellte bei den Vorleistungen (1. Stufe des Auswahlverfahrens) Punkte sammeln, um ihre Chance auf einen Studienplatz der Humanmedizin im Rahmen der Landarztquote zu erhöhen.


Bitte beachten Sie, dass dieses Jahr die Bewerbungsfrist vom 01. Februar bis 28. Februar 2025 läuft. Der Link zum Bewerbungsportal wird am 01.02.2025 auf der Webseite des NiZzA veröffentlicht.

Videoclips zur LAQ

Im Downloadbereich der Abteilung 4 (LAQ) finden Sie ab sofort kurze Videoclips mit den Basics zum Auswahlverfahren im Rahmen der Landarztquote.

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230

E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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