Ablauf des Auswahlverfahrens
Antragstellung
Ihr Antrag muss bis zum 28. Februar (Ausschlussfrist) elektronisch und mit den Unterlagen nach Absatz 2 der Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen eingegangen sein.
Dem Antrag ist die Identifikationsnummer der Stiftung für Hochschulzulassung (BID) aus dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de beizufügen. Die BID kann nicht nachgereicht werden!
Zwei unterzeichnete Ausfertigungen des öffentlich-rechtlichen Vertrags müssen dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) bis zum 07. März in Schriftform auf dem Postweg zugegangen oder persönlich beim NiZzA abgegeben worden sein.
1. Stufe - Vorauswahl
Auf Grundlage der sogenannten "Vorleistungen" (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) und Zeiten einer einschlägigen Ausbildung und beruflichen oder praktischen Tätigkeit) wird eine Vorauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern getroffen: Für die Vorleistungen werden nach einem festgelegten Schema Punktwerte vergeben, aus denen sich eine Rangfolge aller Bewerberinnen und Bewerber ergibt.
2. Stufe - Auswahlgespräch
Die Bewerberinnen und Bewerber auf den Rangplätzen 1 bis 120 werden zum Auswahlgespräch zugelassen - in der doppelten Anzahl der zu vergebenden Studienplätze. Aus den Punktwerten, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Auswahlgespräch erreichen, wird eine zweite Rangfolge gebildet.
Die Auswahlgespräche werden von der Ärztekammer Niedersachsen durchgeführt und finden am 16. Mai 2025 und 17. Mai 2025 statt.
Festlegung des endgültigen Listenplatzes
Der endgültige Listenplatz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Auswahlgesprächs wird aus dem Mittelwert der Rangplätze aus der Vorauswahl und aus dem Auswahlgespräch errechnet.
Zuordnung des Studienortes
Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) ordnet die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber den zu vergebenden Studienplätzen zu und berücksichtigt dabei nach Möglichkeit die örtlichen und zeitlichen Präfenzen der Bewerberinnen und Bewerber.
Zulassung
Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) teilt die Liste der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber mit den zugeordneten Studienplätzen der Stiftung für Hochschulzulassung mit. Die Stiftung für Hochschulzulassung erteilt auf dieser Grundlage die Zulassungsbescheide, welche voraussichtlich im August versendet werden. Nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) einen auf das Auswahlverfahren bezogenen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsbescheide werden ebenfalls im August versendet.
Anschrift
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover
Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de
Telefonische Sprechzeiten
Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter
0511 8972-9230
telefonisch erreichbar:
Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr
Ansprechpartnerinnen
Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)