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Grundlagen

Die Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung stellt die Gesundheitssysteme vor große Herausforderungen. Mit dem Landarztgesetz Niedersachsen vom 23.03.2022 wurde die Möglichkeit geschaffen, Medizinstudienplätze im Rahmen einer Vorabquote an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach Studienabschluss und Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in Regionen tätig zu sein, für die ein besonderer öffentlicher Bedarf festgestellt wurde.

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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