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Nach dem Studium

1) Kann ich nach dem Medizinstudium auch eine andere Fachrichtung einschlagen?

Mit dem Vertrag, den Sie im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung mit dem Land Niedersachsen abschließen, verpflichten Sie sich im Rahmen der Landarztquote, unverzüglich nach dem abgeschlossenen Medizinstudium ausschließlich in Niedersachsen eine Weiterbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin zu absolvieren.

Wird eine andere als die genannten Weiterbildungen begonnen, wird die Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 € fällig.


2) Kann ich mich später auch außerhalb von Niedersachsen als Hausarzt niederlassen?

Nein. Die hausärztliche Tätigkeit muss innerhalb von Niedersachsen für die Dauer von zehn Jahren an einem Ort aufgenommen werden, für den das Land zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen einen besonderen öffentlichen Bedarf festgestellt hat.

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Vom 21.02.2023 bis 31.03.2023 ist die Abteilung 4 (LAQ) zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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