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1. Stufe (Vorauswahl)

Die Vorauswahl ist die erste Stufe des Auswahlverfahrens. Sie entscheidet darüber, welche Bewerberinnen und Bewerber am Auswahlgespräch - zweite Stufe des Auswahlverfahrens - teilnehmen werden.


In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens werden drei Kriterien berücksichtigt:

1) Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur)

Gewichtung: 30 %


2) Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS)

Gewichtung: 30 %

(Informationen zum Test für Medizinische Studiengänge (TMS))


3) Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit (max. 48 Monate)

Gewichtung: 40 %

(Berufsgruppen gemäß LAG-VO NDS)


Zwingend vorliegen muss lediglich die Hochschulzugangsberechtigung. Wenn Sie einschlägige berufliche oder praktische Tätigkeiten oder einen Test für Medizinische Studiengänge (TMS) nachweisen können, verbessern Sie jedoch Ihren Punktwert in der Vorauswahl und damit Ihre Chance auf Zulassung.

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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