Bewerbungsfrist LAQ endet am 02.04.2024
Die Bewerbungsfrist für einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Landarztquote endet aufgrund der Osterfeiertage am Dienstag, 02.04.2024.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag bis zu diesem Zeitpunkt elektronisch sowie (postalisch) in Papierform beim NiZzA eingegangen sein muss.
Facebook-Post des Ministers
Technische Störung
Liebe Bewerber:innnen,
aktuell kommt es leider vereinzelt zu technischen Fehlern im Bewerbungsportal. Sollten auch Sie davon betroffen sein, senden Sie uns bitte einen Screenshot von der Fehlermeldung an Landarztquote@nizza.niedersachsen.de.
Fügen Sie der E-Mail bitte außerdem Ihre Antragsunterlagen (Hochschulzugangsberechtigung, öffentlich-rechtlicher Vertrag und ggfs. weitere Nachweise) bei und senden Sie uns anschließend sämtliche Unterlagen und Nachweise binnen der Antragsfrist auf dem Postweg zu.
Erfolgreicher Start LAQ
Der zweite Durchgang des Auswahlverfahrens für die Landarztquote ist erfolgreich gestartet. Gleichwohl freut sich das Team der LAQ über Ihre weiteren Bewerbungen!
Bewerben Sie sich hier !
Nähere Informationen zum Auswahlverfahren und zu den erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie auf unserer Webseite unter Abteilung 4 sowie kurz & kompakt in unseren "LAQ - leicht erklärt"-Videos im Downloadbereich.
Zweiter Durchgang Landarztquote gestartet
Der Startschuss für den zweiten Bewerbungsdurchgang für die Landarztquote ist gefallen.
Ab sofort können Sie Ihren Antrag hier stellen:Login Bewerbungsportal
NEU! Videoclips zur LAQ
Im Downloadbereich der Abteilung 4 (LAQ) finden Sie ab sofort kurze Videoclips mit den Basics zum Auswahlverfahren im Rahmen der Landarztquote.
Abteilung 1 - neue Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Abteilung 1 haben sich geändert! Die neuen Zuständigkeiten finden Sie auf der Seite der Abteilung 1. Ihre zuständige Ansprechpartnerin oder Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich nach den ersten Buchstaben Ihres Nachnamens.
Kosten Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung Ärzte / Ärztinnen NEU
Kosten Fachsprachprüfung ab 01.01.2024: 490,00 €
Kosten Kenntnisprüfung ab 01.01.2024: 830,00 €