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Zuteilung Studienorte

Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, bei der Antragstellung Präferenzen für die möglichen Studienorte anzugeben:

Medizinische Hochschule Hannover (Wintersemester)
Universität Oldenburg (Wintersemester)
Universitätsmedizin Göttingen (Wintersemester + Sommersemester)*

Die Zuordnung der zu vergebenden Studienplätze erfolgt auf der Grundlage dieser Wünsche. Stehen an einem Studienort weniger Studienplätze zur Verfügung, als für die Erfüllung der Studienortwünsche erforderlich wären, richtet sich die Auswahl nach Artikel 9 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 2 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 21. März/4. April 2019 (Nds. GVBl. S. 333). Dabei werden zunächst nur die Erstwünsche betrachtet, dann nur die Wünsche an zweiter Stelle, dann nur die Wünsche an dritter Stelle.

*Eine Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber, die der Universitätsmedizin Göttingen zugeordnet sind, kann das Studium im Wintersemester aufnehmen, die andere Hälfte erst im Sommersemester des Folgejahres. Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) ordnet die Bewerberinnen und Bewerber unter Berücksichtigung der Wünsche dem Studienbeginn zu. Bei gleichem Rangplatz richtet sich die Auswahl nach Artikel 9 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 2 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 21. März/4. April 2019 (Nds. GVBl. S. 333).

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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