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Abschließende Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber

Ausgewählt sind die 60 Bewerberinnen und Bewerber, die in einer Rangliste die Listenplätze 1 bis 60 erreichen. Der Listenplatz ergibt sich aus dem Mittelwert des Rangplatzes für die Vorleistungen (erste Stufe) und des Rangplatzes für die strukturierten Auswahlgespräche (zweite Stufe). Je größer der Mittelwert ist, desto besser der Listenplatz. Bei gleichem Mittelwert richtet sich die Auswahl nach Artikel 9 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 2 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 21. März/4. April 2019 (Nds. GVBl. S. 333).

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Nobelring 4
30627 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Vom 21.02.2023 bis 31.03.2023 ist die Abteilung 4 (LAQ) zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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