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Zulassungs- und Ablehnungsbescheide

Bis zum 15. Juli übermittelt der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) die Liste mit den Namen der zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber auf den vordersten Listenplätzen und die zugeordneten Studienplätze bzw. -orte an die Stiftung für Hochschulzulassung. Für die der Universitätsmedizin Göttingen zugeordneten Bewerberinnen und Bewerber wird zusätzlich angegeben, ob sie dem Wintersemester oder dem Sommersemester des Folgejahres zugeordnet worden sind. Zugleich informiert der NiZzA die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber und übersendet den unterzeichneten Vertrag.

Den endgültigen Zulassungsbescheid erteilt die Stiftung für Hochschulzulassung im August für das bevorstehende Wintersemester bzw. für das Sommersemester des Folgejahres für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die der Universitätsmedizin Göttingen entsprechend zugeordnet worden sind.

Hinweis zur Bewerber-ID von der Stiftung für Hochschulzulassung (BID):
Zur Erteilung des Zulassungsbescheids benötigt die Stiftung für Hochschulzulassung auch die Bewerber-ID (BID) aus dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Diese ist dem Antrag beizufügen, kann jedoch bis zum 1. Juli per E-Mail dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) nachgereicht werden.

Nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) einen auf das Auswahlverfahren bezogenen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsbescheide werden im August versendet.

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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