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Antragstellung

Eine mögliche Zulassung für einen Medizinstudienplatz nach dem Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen setzt eine form- und fristgerechte Antragstellung voraus.

Notwendige Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang Medizin nach dem Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen ist, dass Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung nach deutschem Recht verfügen (i. d. R. Abitur). Bei einer nicht nach deutschem Recht erworbenen Hochschulzugangsberechtigung oder einem ausländischen Bildungsabschluss ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Form nachzuweisen.

Die Bewerbung für einen Medizinstudienplatz im Rahmen des Landarztgesetzes Niedersachsen setzt weiterhin voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Niedersachsen abschließt.

Der Nachweis weiterer Leistungen und Qualifikationen ist keine Zulassungsvoraussetzung, erhöht aber Ihre Chancen, ausgewählt zu werden. In dem Verfahren werden das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) sowie einschlägige Berufserfahrungen, praktische Tätigkeiten und Ausbildungszeiten berücksichtigt. Nähere Informationen zu den weiteren Qualifikationen erhalten Sie hier.

Hinweis zur Bewerber-ID von der Stiftung für Hochschulzulassung (BID): Zur Erteilung des Zulassungsbescheids benötigt die Stiftung für Hochschulzulassung auch die Bewerber-ID (BID) aus dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Diese ist dem Antrag in elektronischer Form beizufügen, kann jedoch bis zum 1. Juli per E-Mail dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) nachgereicht werden.

Antragsunterlagen

 

So bewerben Sie sich

 

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511 8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

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