Niedersachsen klar Logo

Fristen und Termine

Ab 2026:

01. Januar – 31. Januar: Bewerbungszeitraum

Das Online-Bewerbungsportal ist für die Antragstellung geöffnet.

Hier geht es zum Bewerbungsportal!


31. Januar: Ende der Bewerbungsfrist

Letzte Möglichkeit zur Abgabe des Antrags in elektronischer Form (gesetzliche Ausschlussfrist!)


07. Februar: Fristablauf für die Abgabe des öffentlich-rechtlichen Vertrags

Zwei unterzeichnete Ausfertigungen des öffentlich-rechtlichen Vertrags müssen dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) bis zum 07. Februar in Schriftform auf dem Postweg zugegangen oder persönlich beim NiZzA abgegeben worden sein.


Ende April: Einladung zum Auswahlgespräch

Auf der zweiten Stufe finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt, zu denen doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen werden, wie Studienplätze im Rahmen der Vorabquote zu besetzen sind. Die Einladungen erfolgen nach Maßgabe der Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber nach der ersten Stufe des Auswahlverfahrens.


Voraussichtlich im Mai: Auswahlgespräche bei der ÄKN

Die strukturierten Auswahlgespräche dienen dazu, die sozial-kommunikativen Kompetenzen und die fachspezifische Eignung der Bewerberinnen und Bewerbe auf der Grundlage von Stationen zu bewerten. Diese bestehen aus kurzen standardisierten Interviews und aus Rollenspielen, in denen Situationen simuliert werden, deren Bewältigung hausärztliche Kompetenzen erfordern. Die Auswahlgespräche werden von der Ärztekammer Niedersachsen (www.aekn.de) durchgeführt.

Die genauen Termine werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekanntgegeben.


Mitte/Ende Juni: Mitteilung an die ausgewählten Bewerber/innen

Ab Mitte Juni erhalten die ausgewählten Bewerber/innen eine formlose Mitteilung darüber, dass Sie für einen Studienplatz der Humanmedizin im Rahmen der Landarztquote ausgewählt worden sind.


Juli: Übermittlung der ausgewählten Bewerber/innen an die Stiftung für Hochschulzulassung

Bis zum 15.Juli werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe, welcher Hochschule sie zugeordnet worden sind, an die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) übermittelt.


August: Zulassungs- und Ablehnungsbescheide

Im August erhalten die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber einen Zulassungsbescheid von der Stiftung für Hochschulzulassung an einer niedersächsischen Universität. Zeitgleich werden vom Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) die Ablehnungsbescheide an alle nicht zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber versendet.

Fristen und Termine

 

Anschrift

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 4 -
Berliner Allee 20 A
30175 Hannover

Tel.: 0511/8972-9230
E-Mail: Landarztquote@nizza.niedersachsen.de

Telefonische Sprechzeiten

Die Abteilung 4 (LAQ) ist zu folgenden Zeiten unter

0511 8972-9230

telefonisch erreichbar:

Dienstag - Donnerstag: 9-11 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Werner (Leitung)
Frau Krieger (Sachbearbeitung)
Frau von Lingelsheim (Sachbearbeitung)

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln